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[concept-s] NEWS: Visier statt Stoffmaske: Wo geht das?

Man sieht sie immer häufiger: Ob an Mitarbeitern in Einkaufsmärkten, Kellnern in Restaurants oder an Friseuren im Salon – zum Schutz vor dem Coronavirus kommen vermehrt Gesichtsvisiere zum Einsatz. Seit Ende April gilt die bundesweite Maskenpflicht, doch die Frage, ob Face Shields als Alternative zur Gesichtsmaske zulässig sind, sorgt für Uneinigkeit. Wo gelten die Visiere als Maskenersatz und was halten Experten von den durchsichtigen Plastikscheiben?

Anders als bei unseren Nachbarn in Österreich gibt es in Deutschland keine einheitliche Regelung, ob Face Shields als Ersatz für Schutzmasken zugelassen sind. Die Visiere bestehen aus durchsichtigem, biegsamem Kunststoff und decken das Gesicht von der Stirn bis zum Kinn ab. Sie werden meist mit einem Gummiband am Kopf befestigt und schweben dann vor dem Gesicht. Die Entscheidung, wo man den Plastikschutz anstelle einer Stoffmaske tragen darf, liegt bei den Bundesländern. In Hessen sind sie seit dem 15. Mai neben Schals und Tüchern erlaubt, während die nordrhein-westfälische Staatskanzlei der DOZ auf Nachfrage bestätigt hat, dass die Plastikscheiben laut der Corona-Schutzverordnung des Landes nicht als Gesichtsmaskenersatz angesehen werden.

Den kompletten Artikel finden Sie unter folgendem Linkk24-25-DOZ_0720-AK-Visier-Maske


Autorin: Angelika Miller | DOZ Verlag | Ausgabe 07-2020

www.doz-verlag.de

 

Tags: NEWS, MEDIA

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